Recht gehabt? Videoüberwachung im Reitstall
Frage 63:
Was muss ich beachten, wenn ich eine Videoüberwachung in meinem Reitstall installieren möchte?
Antwort:
In Österreich ist im Datenschutzgesetz geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine Videoüberwachungsanlage zulässig ist.
Gleich vorweg: Sobald eine Videoüberwachung auch andere Personen aufzeichnen kann – was im Reitstall nicht zu vermeiden ist – ist es immer gut, von allen betroffenen Personen eine schriftliche Einwilligung einzuholen. Dann sind Videoüberwachungen im Regelfall grundsätzlich unproblematisch. Zwingend einzuholen sind Einwilligungserklärungen von Mitarbeitern, da mit der Videoüberwachung keine Kontrolle von Arbeitsleistungen stattfinden darf. Es empfiehlt sich somit die Einholung von Einwilligungserklärungen, von Mitarbeitern, aber auch von Einstellern und auch Reitschülern. All das kann in bestehende Vertragsdokumente aufgenommen werden, zB in den Einstellvertrag oder in sonstige Vertragsunterlagen, die mit Reitschülern abgeschlossen werden.
Ist es nicht möglich, von allen Personen Zustimmungserklärungen einzuholen, hat man die Möglichkeit, im Einzelfall überwiegende Interessen zu argumentieren. Das wird wohl schwer sein, wenn man den gesamten Reitstallbereich mit Videokameras ausleuchten möchte. Bezüglich einzelner gut begründeter Orte im Reitstall wird sich das wahrscheinlich argumentieren lassen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass es nur sehr eingeschränkte Gründe gibt, aus denen eine Videoüberwachung in einem Reitstall zulässig sein kann; das Wichtigste ist wohl vorbeugender Schutz bzw allenfalls auch Dokumentationsinteresse (zB bei einem kranken Pferd). Im Einzelfall empfiehlt sich eine detaillierte juristische Abklärung.
Es versteht sich wohl von selbst, dass Bildaufnahmen im höchstpersönlichen Lebensbereich unzulässig sind. Auch eine Auswertung der Daten ist unzulässig. Zudem sollten Daten nicht länger als 72 Stunden aufbewahrt werden; eine längere Aufbewahrungsdauer erfordert eine Begründung und Protokollierung.
Es empfiehlt sich auch, am Reitstallgelände Schilder anzubringen, wo Kameras aufgehängt sind. Das ist wichtig, damit auch fremde Personen einer Videoüberwachungsanlage bewusst ausweichen können, wenn sie das möchten.
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