Recht gehabt? Unfall im Offenstall
Frage 70:
Wenn ein Unfall im Offenstall passiert – eine den Offenstall betretende Person wird von einem Pferd getreten – haftet dann der Besitzer des Pferdes dieser Person gegenüber für die Verletzungen? Muss die Tierhalterhaftpflichtversicherung den Schaden ersetzen?
Antwort:
In Österreich ist diese Frage etwas anders zu beantworten als in Deutschland; vielleicht kommt es auch deshalb öfters zu Verwechslungen bei der Beantwortung dieser Fragestellung. In Österreich ist, wenn ein Pferd einen Schaden anrichtet, Sachschaden oder eben Verletzung einer Person, immer die Tierhalterhaftung zu prüfen. Bei dieser geht es hauptsächlich darum, ob das Pferd ordnungsgemäß verwahrt oder beaufsichtigt und eben nicht angetrieben/gereizt wurde. Wenn sich nun ein Unfall in einem Ofenstallbereich, innerhalb einer Koppel/Weide ereignet, so ist regelmäßig die ordnungsgemäße Verwahrung des Pferdes erfüllt. Das Pferd befand sich schließlich innerhalb des für das Pferd vorgesehenen Bereiches. Muss die ordnungsgemäße Verwahrung bejaht werden? Eine ordnungsgemäße Beaufsichtigung ist nicht mehr notwendig und die Tatsache, dass ein Pferd innerhalb seines Offenstallbereiches ausschlagen und eine den Offenstall betretende Person dadurch verletzen kann, ist Teil der Tiergefahr, die innerhalb eines Offenstallbereiches nicht mehr abgesichert werden kann. alleine die Tatsache, dass das Pferd jemanden verletzt führt also nicht automatisch zur Haftung (diese Frage ist in Deutschland anders zu beantworten).
Muss die Tierhalterhaftung verneint werden, zahlt auch die Tierhalterhaftpflichtversicherung keine Schäden. Aufgabe einer Haftpflichtversicherung ist es, den Schaden zu übernehmen, den der Schädiger (in dem Fall der Pferdebesitzer) aufgrund eines juristisch bestehenden Anspruches tatsächlich zu erfüllen hat. Das ist im konkreten Beispiel nicht gegeben. Es muss daher weder der Eigentümer des Pferdes noch die Tierhalterhaftpflichtversicherung den Schaden ersetzen. Achtung: Im Einzelfall kann das Prüfungsergebnis natürlich ein anderes sein, vor allen Dingen, wenn mehrere Personen im Offenstall sind und diese sich zB nicht korrekt verhalten und dadurch ein Unfall ausgelöst wird.
Service für NOEPS Mitglieder
Haben auch Sie eine Rechtsfrage? Dann mailen Sie diese bitte unter Angabe Ihrer NOEPS Mitgliedsnummer und einer Telefonnummer, unter der Dr. Nina Ollinger Sie erreichen kann, an presse@noeps.at!
Alle Rechtsfragen finden Sie hier gesammelt: https://www.noeps.at/freizeit/recht-und-pferd