43: Recht gehabt? Spielplatz neben dem Reitplatz
Frage 43:
Direkt neben dem Reitplatz ist ein öffentlicher Spielplatz angesiedelt. Von dort aus fallen immer wieder Gegenstände herüber bzw gibt es die eine oder andere Mutprobe, Steine zu werfen. Was kann man dagegen tun?
Antwort:
Der Betreiber des Reitplatzes ist verpflichtet, für die Sicherheit der Benützer zu sorgen. Dies betrifft insbesondere jene Bereiche, die er selbst beeinflussen kann (Verkehrssicherungspflicht). Abgesehen davon, dass der Reitplatz als solches ordnungsgemäß ausgestattet sein muss, ist auch darauf zu achten, dass keine sonstigen Beeinträchtigungen erfolgen. Auch Lärmentwicklungen, die der Reitplatzbetreiber verhindern kann, können zu einer Haftung führen, wenn aufgrund dieser Lärmentwicklung zB ein Sturz eines Reitschülers verursacht wurde, Nachweisbarkeit natürlich vorausgesetzt.
Gegenstände, die von außen kommen und gefährlich sind, können vom Reitplatzbetreiber natürlich per se nicht verhindert werden. Wenn dies jedoch bekannt ist und öfter vorkommt, wird man wohl eine Pflicht des Reitplatzbetreibers erkennen müssen, zumindest dagegen vorzugehen und bestmöglich für eine Abstellung zu sorgen. Was kann das nun sein?
Das Werfen von Gegenständen auf ein Nachbarsgrundstück ist unzulässig, diesbezüglich gibt es sogar eine gesonderte Klage, die Abhilfe schafft (nachbarschaftliche „Immission“). Der Nachbar, im Falle eines öffentlichen Spielplatzes voraussichtlich die Gemeinde, hat dann dafür zu sorgen, dass diese Beeinträchtigungen (Immissionen) abgestellt werden. Auf welche Art auch immer das passiert, kann der Verantwortliche für den Spielplatz im Regelfall selbst entscheiden. Ist dem Verantwortlichen für den Spielplatz eine Nachlässigkeit vorzuwerfen, kommt auch eine Haftung des Verantwortlichen gegenüber einem allfällig verletzten Reiter in Betracht.
Jedenfalls hat natürlich der Betreiber des Reitplatzes selbst jederzeit die Möglichkeit, geeignete Schutzmaßnahmen (Mauer? Hecke?) selbst vorzusehen.