Recht gehabt? Kündigungsfrist bei mündlichem Einstellvertrag

Frage 71:

Wir haben einen mündlichen Vertrag. Welche Kündigungsfrist gilt und reicht eine Mitteilung, dass das Pferd in Kürze verkauft wird als Mitteilung der Kündigung?

Antwort:

Auch eine mündliche Vereinbarung über die Einstellung eines Pferdes ist ein Vertrag. Gibt es keine schriftlichen Regeln, dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Wird keine Kündigungsfrist vereinbart, die auch mündlich vereinbart werden kann, gilt im Regelfall eine angemessene Kündigungsfrist bei Einstellverträgen. Von Angemessenheit wird man wohl oft bei einer Kündigungsfrist von vier Wochen ausgehen können. Allenfalls können auch zwei Wochen oder auch zwei Monate, je nach Ausgestaltung des Einstellbetriebes und der Bedürfnisse beider Seiten, als angemessen angesehen werden. Die Kündigungsfrist, mag sie vereinbart sein oder die allgemeine „angemessene“ Kündigungsfrist relevant sein, ist jedenfalls einzuhalten. Die Kündigungserklärung muss so ausgestaltet sein, dass dem anderen Teil klar ist, dass eine Kündigung gemeint war. Wenn nur mitgeteilt wird, dass das Pferd verkauft werden soll, so stellt das keine Kündigungserklärung dar und das Einstellverhältnis ist somit nach wie vor aufrecht.

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