Recht gehabt? Höhere Haftung bei gebisslosem Reiten
Frage 65:
Habe ich eine höhere Haftung, wenn ich mit meinem Pferd gebisslos unterwegs bin?
Antwort:
Ob gebisslos oder nicht: Im Rahmen der Tierhalterhaftung wird lediglich darauf abgestellt, ob das Pferd ordnungsgemäß verwahrt oder beaufsichtigt war. Das ist im Einzelfall zu beurteilen. Kommt das Pferd aus, muss im Einzelfall eben überprüft werden, ob eine ordnungsgemäße Verwahrung (wohl eher bei Box/Einzäunung) oder Beaufsichtigung (wohl eher im Sinne von ordnungsgemäß beherrscht beim Führen bzw Reiten) vorlag. Bei der Tierhalterhaftung ist es leider so: Selbst, wenn man nichts dafür kann, dass das Pferd auskommt, ist das Pferd oftmals als nicht ordnungsgemäß verwahrt bzw beaufsichtigt anzusehen. Ob das Pferd nun ein Gebiss hat oder nicht: Die einzig relevante Frage ist: War es ordnungsgemäß beaufsichtigt und warum konnte es entweichen? Hat der Tierhalter alles richtig gemacht und konnte es dennoch, zB völlig unvorhergesehen, entweichen, muss die Tierhalterhaftung nicht notwendigerweise greifen. Vom Gebiss alleine ist diese Frage jedenfalls nicht abhängig.
Service für NOEPS Mitglieder
Haben auch Sie eine Rechtsfrage? Dann mailen Sie diese bitte unter Angabe Ihrer NOEPS Mitgliedsnummer und einer Telefonnummer, unter der Dr. Nina Ollinger Sie erreichen kann, an presse@noeps.at!
Alle Rechtsfragen finden Sie hier gesammelt: https://www.noeps.at/freizeit/recht-und-pferd