Recht gehabt? Führt ein gemeinsamer Ausritt zu einer Haftung?

Frage 82:

Ich reite gerne aus, es schließen sich oft andere Einsteller bei meinen Ausritten an. Was passiert, wenn ich Jugendliche auf meine Ausritte mitnehme? Habe ich besondere Pflichten oder Risiken?

Antwort:

Wichtig wäre zu klären, dass die Eltern damit einverstanden sind, dass die Jugendlichen ausreiten und mitkommen dürfen. Ein gemeinsamer Ausritt führt nicht automatisch zu einer Haftung desjenigen, der mitreitet. Nur wenn sich ein „Anführer“ herausbildet, der etwa einen gefährlichen Weg wählt, kann sich eine Haftung allenfalls ergeben. Eine solche Haftung entsteht aber im Regelfall auch erst dann, wenn der „Anführer“ der Gruppe eine dezidiert falsche Einschätzung vornimmt und die anderen regelrecht „überredet“, doch mitzukommen. Dazu muss er auch in der Lage gewesen sein zu erkennen, dass er die Mitreitenden diesbezüglich einer Gefahr aussetzt (etwa, wenn diese das Pferd nicht ausreichend beherrschen für eine zB steile Strecke oder das Passieren einer Koppel mit anderen Pferden oder eines Hundezwingers). Generell ist es daher nicht angezeigt, sich davor zu fürchten, Minderjährige auf einen Ausritt mitzunehmen (natürlich abhängig vom konkreten Alter und der reiterlichen Fähigkeiten). Für die Einhaltung der Verkehrsregeln der StVO ist der Erwachsene allerdings nach der StVO zuständig und dafür sollte gesorgt werden.

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