Recht gehabt? Freilaufender Hund im Offenstall

Frage 73:
Ein Hund lief in einen Offenstall und wurde von einem Pferd verletzt. Es entstanden hohe Tierarztkosten. Muss die Haftpflichtversicherung des Pferdeeigentümers die Tierarztkosten übernehmen?

Antwort:
Generell gilt: Haftpflichtversicherungen bezahlen nur dann, wenn tatsächlich ein Anspruch besteht, d.h. ein Anspruch des Geschädigten, hier des Eigentümers des Hundes. Voraussetzung dafür, dass ein Anspruch besteht, ist im konkreten Fall, dass ein Fall der Tierhalterhaftung vorliegt. Dann müsste die Tierhalterhaftpflichtversicherung für den Pferdeeigentümer einspringen. Die Tierhalterhaftung ist jedoch nur dann erfüllt, wenn ein Pferd nicht ordnungsgemäß verwahrt oder beaufsichtigt ist. Solange das Pferd im Offenstall ordnungsgemäß verwahrt ist, wovon auszugehen ist, liegt kein Fall der Tierhalterhaftung vor. Der Hund hat den Offenstall betreten, was nicht hätte passieren dürfen. Der Schaden am Hund, d.h. die Tierarztkosten, die für seine Genesung aufzuwenden sind, sind daher vom Pferdeeigentümer nicht zu bezahlen. Nachdem der Pferdeeigentümer nicht in der Pflicht ist, bezahlt auch die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Pferdeeigentümers nicht.

Service für NOEPS Mitglieder
Haben auch Sie eine Rechtsfrage? Dann mailen Sie diese bitte unter Angabe Ihrer NOEPS Mitgliedsnummer und einer Telefonnummer, unter der Dr. Nina Ollinger Sie erreichen kann, an presse@noeps.at!


Alle Rechtsfragen finden Sie hier gesammelt: https://www.noeps.at/freizeit/recht-und-pferd