Recht gehabt? Eigentumsnachweis bei Schenkung

Frage 76:

Wenn ich ein Pferd verschenke, ist es dann wichtig, dass sofort im Pferdepass der Eigentümer umgetragen wird?

Antwort:

Wird ein Pferd verschenkt, ist es zunächst jedenfalls empfehlenswert, dies schriftlich festzuhalten. Das erleichtert bei allfälligen Streitigkeiten im Nachhinein den Nachweis, wem nun tatsächlich das Pferd gehört. Wer im Pferdepass als Eigentümer eingetragen ist, hat juristisch keine Bedeutung. Der Jurist prüft lediglich, ob das Eigentum von einer Person auf eine andere übergegangen ist. Dafür ist auch kein schriftlicher Schenkungsvertrag bei der Schenkung eines Pferdes nötig; auch eine Schenkung, die lediglich mündlich ausgesprochen wird und vom Geschenknehmer ebenfalls nur mündlich angenommen wird, führt zu einem Eigentumsübergang. Ein schriftlicher Schenkungsvertrag dient lediglich dazu, dafür einen Beweis zu schaffen.

Einen derartigen Beweis kann eine Eintragung im Pferdepass jedoch nie liefern. Diese ist eine einseitige Handlung desjenigen, der den Pferdepass innehat. Es handelt sich dabei juristisch nie um die für eine Schenkung notwendige Vereinbarung zwischen zwei Personen, dass Eigentum übertragen werden soll.

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