Recht gehabt? Bindung an Einstellvertrag bei Verkauf?
Frage 68:
Der Einstellvertrag läuft auf mein Pferd, das ich nun verkaufen möchte. Der Käufer möchte mit dem Pferd in einen anderen Stall ziehen. Ist er an meinen Einstellvertrag gebunden? Muss ich mich an die vereinbarte Kündigungsfrist halten?
Antwort:
Der Einstellvertrag bindet jene Person, die ihn als Einsteller abgeschlossen hat, im Regelfall den Eigentümer des Pferdes. Der Käufer ist an den Einstellvertrag nicht gebunden, er kann das Pferd in einen anderen Stall verbringen und muss dem bisherigen Einstellbetrieb keine Einstellgebühren bezahlen. Der Verkäufer sollte in seinem eigenen Sinne eine Regelung mit dem Einstellbetrieb treffen, wenn das Pferd innerhalb der Kündigungsfrist verkauft wird. Nachdem die Entscheidung, das Pferd zu verkaufen, in der Sphäre des Eigentümers liegt, hat auch der Eigentümer die Kündigungsfrist einzuhalten, wenn das Pferd nicht mehr im Betrieb steht. Sollte die Box während der Kündigungsfrist an ein anderes Pferd vergeben werden können (und auch sonst keine weiteren Boxen im Stall freibleiben), dann hat der Einstellbetrieb allerdings keinen Schaden und kann die Kündigungsfrist für den Zeitraum, in dem die Box belegt ist, nicht mehr verlangen.
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