Recht gehabt? Bin ich als Stallbesitzer verpflichtet den Tierarzt zu holen?

Frage 77:

Bin ich als Stallbesitzer verpflichtet den Tierarzt zu holen, wenn der Eigentümer eines Pferdes dies unterlässt und das Pferd meiner Meinung nach einen solchen benötigt?

Antwort:

An sich besteht keine Verpflichtung des Stallbesitzers, sich in einer Art und Weise um ein Pferd zu sorgen, wie es der Eigentümer tun sollte. Die Pflichten des Stallbesitzers ergeben sich ja bekanntermaßen allein aus dem Einstellvertrag (Einstellplatz, Fütterung, etc). Der Stallbesitzer hat allerdings jederzeit die Möglichkeit, den Tierarzt zu rufen. Doch Achtung: Diesfalls erfolgt die Beauftragung des Tierarztes durch den Stallbesitzer und dieser muss dann auch die Rechnung dafür bezahlen. Ersetzt bekommt der Stallbesitzer die Kosten für den Tierarzt nur dann, wenn der Aufwand „nützlich“ war, d.h. für den Erhalt des Lebens oder der Gesundheit des Pferdes notwendig war. Eine Reaktion des Stallbesitzers wird in akuten Fällen allenfalls auch aus der Verwahrerhaftung des Stallbesitzers heraus als notwendig angesehen werden müssen. Es besteht aber keine Rechtspflicht für den Stallbesitzer, die Pflichten des Einstellers zu übernehmen, wenn dieser säumig ist. Hier empfiehlt sich eher die Einschaltung des Amtstierarztes, damit eine generelle Lösung für die Zukunft gefunden werden kann.

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