NADA AUSTRIA: Verbotsliste 2023 & MedApp
NADA AUSTRIA (12.1.2023) – Mit 1. Jänner 2023 ist die neue Verbotsliste in Kraft getreten. Wie gewohnt bietet die NADA Austria eine Beispielliste erlaubter Medikamente (bei leichten Krankheitsverläufen, Befindensstörungen, geringfügigen Verletzungen etc.). Mit Jahreswechsel wurde auch die MedApp erweitert und bietet nun neben einem überarbeiteten Aussehen auch weitere Funktionen, wie den direkten Zugriff auf eLearning-Kurse und weitere digitale Angebote der NADA Austria.
Verbot von Tramadol am 2024
Ab dem 01.01.2024 wird die Substanz „Tramadol“ innerhalb des Wettkampfs verboten sein. Die Zeit bis dahin soll dazu genutzt werden, Sportler:innen und Betreuer:innen über das kommende Verbot zu informieren und medizinischem Fachpersonal die Möglichkeit geben, sich auf die Änderung vorzubereiten.
Verbot von Myostatin-Vorläufer neutralisierenden Antikörpern
Seit 01.01.2023 sind bei den Substanzen, die die Aktivierung des Aktivin-Rezeptors IIB verhindern, auch Myostatin-Vorläufer neutralisierende Antikörper verboten. Als Beispiel dafür nennt die Verbotslise die Substanz „Apitegromab“.
Klarstellung zu Diuretika und Maskierungsmittel
Die Substanz „Torasemid“ wurde als Beispiel hinzugefügt. Zudem wurde klargestellt, dass die topische ophthalmische Verabreichung von Carboanhydrasehemmern (z.B. Dorzolamid, Brinzolamid) in Verbindung mit Substanzen, die einem Grenzwert unterliegen, eine Medizinische Ausnahmegenehmigung benötigt.
Erweiterung des Verbots von Betablockern
Seit 01.01.2023 ist die Anwendung von Betablockern im Minigolf innerhalb des Wettkampfs verboten. Im Unterwassersport (CMAS) wurde in den Unterdisziplinen des Apnoetauchens, Speerfischens und Zielschießens das Verbot von Betablockern auf den Zeitraum außerhalb von Wettkämpfen erweitert.
Neben der Summary of Major Modifications and Explanatory Notes bietet die WADA auch ein Q&A zur Verbotliste, um offene Fragen zu beantworten.
Die Verbotsliste gilt weltweit und für alle Sportarten, die dem Welt-Anti-Doping-Code (WADC) unterliegen. Jedes Jahr werden alle Unterzeichner des WADC in einem mehrstufigen Prozess aufgerufen, ihre Anmerkungen und Anregungen einzubringen. Nach dieser Konsultierungsphase wird die endgültige Liste jeweils drei Monate vor In-Kraft-Treten von der WADA veröffentlicht.
Verbotsliste 2023 (deutsche Übersetzung)
NADA Austria „MedApp“ mit neuen Funktionen
„Neben der Hauptfunktion, nämlich in Sekundenschnelle das Ergebnis, ob ein Medikament oder eine Behandlungsform verboten oder erlaubt ist, zu liefern, können Sportler:innen nun in der App auch zahlreiche weitere Themen aufrufen.“, führt Mag. Michael Cepic, der Geschäftsführer der NADA Austria aus.
Im Zuge der Aktualisierung der App können nun beispielsweise folgende Fragen abgeklärt werden:
- Benötige ich eine medizinische Ausnahmegenehmigung?
- Ist mein Nahrungsergänzungsmittel sicher?
- Wie weit komme ich mit gesunder Ernährung?
- Haben Soziale Netzwerke Einfluss auf unser Körperbild?
- uvm.
Beliebte Funktionen wie der Barcode-Scanner sind weiterhin verfügbar. Falls ein Medikament verboten ist, geben die weiterführenden Hinweise Auskunft darüber, ob das Verbot jederzeit, nur im Wettkampf, nur in bestimmten Sportarten, nur bei bestimmter Verabreichungsform oder nur ab einer gewissen Dosierung gilt.
Mit der Teilen-Funktion kann das Ergebnis der Suche einfach und praktisch verschickt werden, um andere Sportler:innen zu informieren.
Die „MedApp“ der NADA Austria schützt Sportler:innen davor unabsichtlich gegen Anti-Doping Regeln zu verstoßen und steht für Android und iOS zur Verfügung: