Kolumne: Recht gehabt? (Teil 9)
NOEPS-Mitglieder fragen – Pferderechts-Expertin Dr. Nina Ollinger antwortet: Teil 9 des neuen NOEPS-Mitgliederservices beschäftigt sich mit einer Kündigung des Einstellvertrages wegen mangelnder Verantwortungspflicht.
Frage: „Ein Einsteller umsorgt sein Pferd nur sporadisch und kommt seiner Verantwortungspflicht gegenüber dem Pferd aus Sicht des Einstellbetriebes nicht ausreichend nach. Es gibt einen mündlichen Einstellvertrag. Stellt es einen gerechtfertigten Kündigungsgrund dar, wenn man diesen Einsteller auffordert, mit seinem Pferd auszuziehen?“

Ein Kündigungsgrund ist nur dann erforderlich, wenn man ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich und damit sofort das Einstellverhältnis auflösen möchte. Zeigt der Einsteller zu wenig Verantwortung gegenüber dem Lebewesen Pferd, wird aus juristischer Sicht in den meisten Fällen kein außerordentlicher Kündigungsgrund gegeben sein und es verbleibt bei der Möglichkeit, eine Kündigung unter Einhaltung der vereinbarten bzw. angemessenen Kündigungsfrist auszusprechen.“



