Kolumne: Recht gehabt? (Teil 21)
NOEPS-Mitglieder fragen – Pferderechts-Expertin Dr. Nina Ollinger antwortet: Teil 21 des NOEPS-Mitgliederservices beschäftigt sich damit, was passiert, wenn man die Kosten für ein fremdes Pferd übernimmt.
Frage: “Eine Pferdeliebhaberin pflegt seit Jahren das Pferd, das im Eigentum einer anderen Person steht. Zunächst kümmerte sich die Eigentümerin noch sporadisch um das Pferd und bezahlte auch noch diverse Rechnungen, dann nur noch teilweise bis sie letztlich das Pferd gar nicht mehr besuchte und auch nicht mehr dafür finanziell aufkam. Gehört das Pferd nun der Pferdeliebhaberin?”
“Die Antwort auf diese Frage ist im Regelfall leicht zu geben: Nein, das Pferd gehört der Eigentümerin. Allein durch die Pflege des Pferdes durch die Pferdeliebhaberin, selbst wenn die Eigentümerin für keine Kosten (Einstellgebühren, Tierarzt, Hufschmied, etc.) aufkommt, geht das Eigentum nicht über. Für den Eigentumsübergang ist es erforderlich, dass dieser ausdrücklich vereinbart und das Pferd letztlich auch übergeben wird. Das Eigentum geht im Regelfall durch einen Kaufvertrag oder Schenkungsvertrag über. Das ist auch mündlich möglich, wenngleich es sehr empfehlenswert ist, derartige Verträge schriftlich abzuschließen, damit der Nachweis erbracht werden kann, dass das Eigentum tatsächlich überging.
Wenn die Eigentümerin nämlich, ohne Abschluss eines Vertrages, auch nach Jahren das Pferd zurückverlangt, hat sie einen Anspruch darauf. Wenn die Pferdeliebhaberin noch dazu freiwillig für das Pferd bezahlt und diesbezüglich keine Rückzahlungsregelung mit der Eigentümerin vereinbart, wird auch die Rückforderung der geleisteten Beträge schwierig.
Oftmals denkt man nicht daran, die Eigentumsverhältnisse klarzustellen. Dem sollte jedoch Priorität eingeräumt werden, vor allem bevor man beträchtliche Zahlungen leistet. Dafür reicht – aus juristischer Sicht – grundsätzlich auch eine E-Mail Bestätigung der Eigentümerin, die schriftlich mitteilt, dass sie das Pferd zB verschenkt. Zu beachten ist, dass relativ rasch durch die laufenden Kosten der Kaufpreis des Pferdes überschritten wird, dadurch aber keinesfalls das Eigentum auf die Pferdeliebhaberin übergehen kann.
Letztlich ist die Pferdeliebhaberin verpflichtet, das Pferd der Eigentümerin herauszugeben bzw. kann sie nicht verhindern, wenn ihr der Zutritt zum Pferd verweigert wird bzw. das Pferd in einen anderen Stall verbracht wird, da derartige Entscheidungen weiterhin ausschließlich der Eigentümerin obliegen.”