Keine Maskenpflicht, kein Mindestabstand beim Sport – die neue Covid-19-LV

Seit 1. Juli ist die neue Covid-19-Lockerungsverordnung in Kraft. Die wichtigsten Änderungen hat Sport Austria in einer Tabelle zusammengefasst.

Wie in der Grafik erfasst, fällt die Abstandsregelung von 2 m bei der Sportausübung. Es dürfen nun auch Sportarten ausgeübt werden, bei denen es zu sportartspezifischem Körperkontakt kommt, im Pferdesport betrifft dies besonders das Voltigieren in Gruppen oder als Pas de deux. Die Vereine müssen allerdings ein COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos ausarbeiten und umsetzen (§ 8 Abs 2 COVID-19-Lockerungsverordnung).

Auch bei Veranstaltungen gibt es Erleichterungen: Ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze waren bislang nur maximal 100 Personen zulässig; mit 1.8.2020 gilt hierfür nun eine 200-Personen-Obergrenze:

§10 (2) Mit 1. Juli 2020 sind Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze mit mehr als 100 Personen untersagt. Mit 1. Juli 2020 sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 500 Personen zulässig. Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen.

(3) Mit 1. August 2020 sind Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze mit mehr als 200 Personen untersagt. Mit 1. August 2020 sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 500 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 750 Personen zulässig. Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen.

Die COVID-19-Lockerungsverordnung im konsolidierten Wortlaut gibt es hier: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011162.

Alle Infos zum Sport in Covid-19-Zeiten gibt es auf der Website von Sport Austria: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/