Gemeinnützigkeitsreformgesetz: Spendenabsetzbarkeit für Sportvereine und Freiwilligenpauschale

Sport Austria informiert (06.12.2023) – Mit Jahresbeginn 2024 wird die steuerliche Spendenbegünstigung und Gemeinnützigkeit reformiert. Dadurch wird die Liste der abzugsfähigen Spenden erweitert. Auch der organisierte Sport soll in Zukunft ein spendenbegünstigter Zweck sein. Für Sportvereine könnte dies eine enorme Erleichterung bedeuten, um an finanzielle Mittel zu gelangen. Die ersten Details zum angekündigten Gemeinnützigkeitsreformgesetz wurden bekannt gegeben.

Spendenabsetzbarkeit

  • Ab April 2024 kann die Anerkennung als begünstigte Einrichtung mittels Eintragung in die Liste beim Finanzamt beantragt werden.
  • Wird dieser Antrag bis Ende Juni 2024 gestellt, sind alle Spenden des Jahres 2024 abzugsfähig, somit auch solche, die bereits vor der Anerkennung geleistet werden.
  • Voraussetzung ist, dass der Vereine im Sinne der Bundesabgabenordnung gemeinnützig ist.
  • Die jährliche Überprüfung der Voraussetzungen können jährlich von Wirtschaftsprüfer:innen oder Steuerberater:innen geprüft werden.

Freiwilligenpauschale

  • Einkommensteuerbefreite, freiwillige Zahlungen von gemeinnützigen Organisationen an ihre Freiwilligen
  • Generelle Möglichkeit: Kleine Pauschale von max. 30 Euro/Tag und 1.000 Euro/Jahr
  • Möglichkeit für Übungsleiter:innen und Ausbildner:innen: Große Pauschale von max. 50 Euro/Tag und 3.000 Euro/Jahr
  • Die Inanspruchnahme der Freiwilligenpauschale führt aber zum Ausschluss der Begünstigung für die PRAE.

Quelle: Sport Austria