Das war die NOEPS-Sportlerehrung 2017!

Schon gefunden? Die NOEPS Website!

In dieser kleinen Rubrik wollen wir Ihnen die Tiefen unserer Website regelmäßig ein bisschen näherbringen, damit Sie in Zukunft schnell und unkompliziert an die gesuchten Informationen gelangen. Sozusagen eine „Website-Ecke“ um Ihnen den Umstieg zu erleichtern. Dieses Mal:


DOWNLOADS

Die Summe an Dokumenten die wir unseren Mitgliedern zur Verfügung stellen erfordert einen großen Verwaltungsaufwand, weshalb wir auf der neuen Seite des NOEPS auf Mehrfach-Verlinkungen verzichtet haben. Nehmen wir beispielsweise Musterverträge zur Hand, so würden diese sowohl unter „Vereine“, als auch unter „Recht und Pferd“ eine Berechtigung finden. Damit Fehler bei der Aktualisierung der Dokumente vermieden werden, finden Sie alle Unterlagen, egal ob allgemein oder spartenspezifisch, unter „Service“ -> „Downloads“.

Einige Beispiele:

  • Allgemeines: Infosheets zur Finanzpolizei, Grüne Reiter, Koppelmanagement, Druse, Reitbahnordnung, etc.
  • Förderungen: Förderungsformulare der Bundes- und Landesregierung
  • Kursanmeldung/Abrechnung: Teilnehmerlisten, Empfängerlisten für Landsreit- und Fahrlehrerkurse, Reiseaufwandsentschädigungen.
  • Turniere: Besteuerungen, Standardparcours, Turnierberichte

Hier gelanden Sie direkt zu den DOWNLOADS!

NOEPS Büro am Fenstertag geschlossen!

Liebe Mitglieder!

Das verlängerte Wochenende steht vor der Tür, der Wetterbericht sagt Sonnenschein voraus und auch unsere Pferde, Hunde, Kinder, und so weiter, scharren bereits in den Startlöchern! Deshalb bleibt das Büro am 27.10. geschlossen. Wir wünschen Ihnen ein schönes verlängertes Wochenende und sind gerne ab kommenden Montag wieder für Sie da!

Ihr NOEPS Team

Erklärung zur DFG – Insolvenz

Der Niederösterreichische Pferdesportverband möchte an dieser Stelle kundtun, dass die in den Medien verbreitete Nachricht der Insolvenz der Firma DFG-Event GmbH leider wahr ist. Dies ist sehr bedauerlich, da dadurch Turbulenzen und ein Imageverlust im Pferdesport entstanden sind.

An dieser Stelle ist fest zu halten, dass durch verantwortungsvolles Handeln der Führung des OEPS, den Mitgliedern und den Verbänden kein Cent Schaden entstanden ist. Der Verlust des Turnieres „Vienna Masters“ ist bedauerlich, wir werden jedoch weiterhin bemüht sein große und wichtige Pferdesportveranstaltungen nach Österreich zu holen.

Büro am 14. August geschlossen

Liebe Mitglieder!

Kommender Montag wird nicht nur heiss, sondern auch ein Fenstertag. Wir hoffen, dass Sie diesen nicht im Büro verbringen müssen, sondern mit Ihrem Pferd genießen können. Wir sind Freitag den 11. bis 12:00 Uhr und ab Mittwoch den 16. August ab 9:00 Uhr wieder gerne für Sie da.

Mit besten Grüßen

Ihr NOEPS Team

Änderung der Gewerbeordnung beschlossen

Die Landwirtschafts- und Wirtschaftskammer haben –auch auf Initiative des OEPS– nun endlich die Änderung der Gewerbeordnung für Pferde-Einstellbetriebe beschlossen.


Das Einstellen von Reitpferden ist unter den Bedingungen des neuen Gesetzes (2Pferde pro ha genützter Fläche und einer Deckelung bis zu 25 Pferden) als landwirtschaftliche Urproduktion eingestuft und ist daher aus der Gewerbeordnung ausgenommen. Der Einstellbetrieb muss daher bis zu dieser Grenze nicht ins Gewerbe wechseln, daher bleiben alle Vorteile der Landwirtschaft erhalten (Raumordnung, Förderungen, etc.).

Im Bericht des Ausschusses für Wirtrtschaft und Industrie wird die Änderung wie folgt begründet:

„Zu Z 1:

Zu Z 1 neu und 2 (§ 2 Abs. 3 Z 3 und 4; § 2 Abs. 4 Z 6):

Das Einstellen von Einstellpferden, d.h. von fremden Pferden, ist bis zu einer Obergrenze von 25 Einstellpferden landwirtschaftliche Urproduktion, sofern höchstens 2 Einstellpferde je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche gehalten werden.

Um einen engen Konnex zur Landwirtschaft herzustellen, ist es erforderlich, dass durch Selbstbewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Flächen im Sinne einer Kreislaufwirtschaft überwiegend landwirtschaftliche Erzeugnisse (zB Futtermittel, Einstreu) aus dem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb verwendet werden. Keine landwirtschaftlich genutzten Flächen im Sinne dieser Bestimmung sind sämtliche Flächen auf denen kein Futterertrag gewonnen werden kann – Hausgärten, Obstanlagen, Weingärten, Reb- und Baumschulen, Forstbaumschulen (auf landwirtschaftlichen Flächen), Energieholzflächen, Christbaumflächen.

Zudem müssen diese landwirtschaftlich genutzten Flächen im Sinne einer Kreislaufwirtschaft in der näheren Umgebung des Einstellbetriebes liegen. In der Region befindlich sind die landwirtschaftlich genutzten Flächen jedenfalls dann, wenn sie in einem Umkreis von 10 km zur Betriebsstätte liegen. Pachtflächen in anderen Mitgliedstaaten sind jedenfalls nicht zu berücksichtigen. Mit der Neuformulierung der Regelung zum Nebengewerbe soll sichergestellt werden, dass über das in der Urproduktion zugelassene Ausmaß des Einstellens von Einstellpferden nicht auch noch darüber hinaus im Nebengewerbe zusätzlich Einstellpferde eingestellt werden dürfen. Landwirtschaftliche Betriebe, die eine Tätigkeit gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 ausüben, können weiterhin im bisher zulässigen Ausmaß Reittiere einstellen und vermieten.

Der Gesetzestext auf Seite 1 wie folgt:

Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Die Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994, BGBl. Bundesgesetz BGBl. I Nr. 82/2016, wird wie folgt geändert:

Nr. 194/1994, zuletzt geändert durch das

1. In § 2 Abs. 3 Z 3 wird der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und nach der Z 3 folgende Z 4 angefügt:

„4. das Einstellen von höchstens 25 Einstellpferden, sofern höchstens 2 Einstellpferde pro ha landwirtschaftlich genutzter Fläche gehalten werden und diese Flächen sich in der Region befinden.“

1a. § 2 Abs. 4 Z 6 lautet:

„.6. Fuhrwerksdienste mit anderen als Kraftfahrzeugen sowie das Vermieten und Einstellen von Reittieren; wird die landwirtschaftliche Einstellpferdehaltung gemäß Abs. 3 Z 4 als Urproduktion und nicht als Nebengewerbe ausgeübt, ist lediglich das Einstellen von anderen Reittieren als Einstellpferden im Nebengewerbe möglich.“

1b. In § 2 Abs. 13 zweiter Satz wird nach der Wortfolge „ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung“ der Ausdruck „oder auf Grund eines sonstigen Rechts gemäß § 32 Abs. 1 Z 1a“ eingefügt. Dem § 2 Abs. 13 wird folgender Satz angefügt:

„Dasselbe gilt auch für Arbeitsverhältnisse zu jenen Arbeitgebern, die diese Tätigkeiten auf Grund eines sonstigen Rechts gemäß § 32 Abs. 1a in einem eigenen Betrieb oder einer organisatorisch und fachlich abgegrenzten Betriebsabteilung (§ 9 Abs. 2 ArbVG) ausüben, sofern ansonsten für diese Arbeitsverhältnisse keine Norm der kollektiven Rechtsgestaltung gelten würde.“

 

 

ACHTUNG! Das Büro ist am 16.6. geschlossen!


Wir wünschen allen PferdesportlerInnen ein erholsames langes Wochenende und sind ab Montag dem 19.6. um 9:00 Uhr wieder für euch da!


 

Das NOEPS Büro hat am 26. 5. geschlossen!!!


Wir wünschen Ihnen natürlich ein wunderschönes verlängertes Wochenende und erlauben uns dieses ebenfalls zu genießen. Deshalb ist das Büro am Freitag den 26. 5. nicht besetzt. Wir sind für Sie bis Mittwoch 24. 5. um 15 Uhr und dann wieder ab Montag dem 29. 5. um 9 Uhr da.

Falls Sie noch nichts vorhaben am verlängerten Wochenende: Wir empfehlen eine Besuch beim Casino Grand Prix in Lassee und beim CVIO im Magna Racino!


 

Ein besonderes Dankeschön


Als wiedergewählter Präsident des NOEPS ist es mir ein Anliegen mich bei unseren Fachbeiräten für die zuverlässige Zusammenarbeit und das von ihnen zur Verfügung gestellte Fachwissen recht herzlich zu bedanken. Es freut mich sehr, dass Herr Bgm. Otto Auer für die Landwirtschaftskammer und Herr Franz Eckner für die Wirtschaftskammer weiterhin als kooptierte Vorstandsmitglieder zur Verfügung stehen und uns mit Rat und Tat unterstützen.

Herzlichst

KR Ing. Gerold Dautzenberg

Präsident NOEPS

Vorstand in seiner Arbeit bestätigt


Am Montag den 24. April 2017 fand die Generalversammlung des NOEPS in familiärer Atmosphäre im Hotel Steinberger in Altlengbach statt. Präsident KR Ing. Gerold Dautzenberg begrüßte die anwesenden Entscheidungsträger der Vereine mit einer energischen Ansprache. Die Palette der Themen reichte von NOEPS Services wie der kostenlosen Rechtsberatung und der Versicherung von Mitgliedern über neue Möglichkeiten der Sponsorenakquise bis hin zu reitwirtschaftlichen Themen mit bundespolitischer Reichweite. Danach erfolgte die Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung.

Im Anschluss präsentierte der neue NOEPS-Mitarbeiter der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit, Felix Berger, die Jahresberichte der Referate, angeführt von einem Aufruf zur Mitarbeit in der Berichterstattung aller Sparten. Es folgte der aufschlussreiche Bericht des Schatzmeisters HR Mag. Hans Michael Bailer. Die Rechnungsprüfer konnten alle Zahlen bestätigen und der Vorstand wurde in allen Punkten entlastet.

Im Dialog mit den Delegierten: Der alte neue Präsident des NOEPS. © NOEPS

Dann bestimmte man einstimmig einen Wahlleiter, der mit den Worten: “Mach ma’s einfach, oder kompliziert?”, die Delegierten zwischen einer geheimen oder einer offenen Wahl entscheiden ließ. Am Ende wurde in einer offenen En-bloc-Abstimmung der Wahlvorschlag mit 52 Dafür-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen. Es gab keine Gegenstimmen. Damit sieht der Vorstand für die nächste Amtsperiode wie folgt aus: Als Präsident wird den NOEPS weiter KR. Ing. Gerold Dautzenberg führen, der sich nach Annahme der Wahl für das Vertrauen der Delegierten bedankte. Als Vizepräsidenten stehen weiterhin Ing. Erich Huber-Tentschert, Ing. Franz Kager, Mag. Christian Kermer und Obstlt. Roland Pulsinger zur Verfügung. Das Schriftführeramt bleibt in den Händen von Dr. Johann Lueger. Frischen Wind in den Vorstand bring der heuer neu einberufene Schriftführer-Stellvertreter Dipl. Ing. Christian Bauer. HR. Mag. Hans Michael Bailer bleibt Schatzmeister. Als Rechnungsprüfer verpflichteten sich Mag. Elisabeth Bielansky und Peter K. Schimanek.

Die langjährige Rechnungsprüferin Sandra Stoll wurde mit einem großen Blumenstrauß dankend verabschiedet. Der Abend endete mit dem Beschluss die Mitgliedsbeiträge 2018 nicht zu erhöhen, der auf weitgehenden Beifall stieß und einem Bericht Ing. Franz Kagers über Neuerungen in der ÖTO.

Die vollständigen Referatsberichte finden Sie als Download unter www.noeps.at/service/downloads