Beantragung für NPO-Unterstützungsfonds noch bis 31.12. möglich

Seit 8. Juli ist die Antragstellung für Zuschüsse für Vereine beim mit 700 Mio. Euro dotierten NPO-Unterstützungsfonds möglich. Bisher haben knapp 2.200 Sportvereine ein Volumen von ca. 23 Mio. Euro zugesagt bekommen. Die österreichweite Verteilung variiert dabei stark. Sport Austria appelliert daher nochmals an alle Vereine und Verbände, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen und die Zuschüsse zu beantragen (Antragsfrist endet mit 31.12.2020).

Seit 8.7.2020 – und bis zum 31.12.2020 ist es möglich als Verein beim NPO-Unterstützungsfonds um finanzielle Hilfe anzusuchen. Um die Antragsstellung zu vereinfachen hat der OEPS alle Informationen zur Antragsstellung übersichtlich aufgelistet:

  • Die Antragsstellung erfolgt über eine eigens eingerichtete Online-Plattform https://npo-fonds.at/.
  • Nach Registrierung und Freischaltung ihres Accounts, können Sie direkt mit der Antragsstellung beginnen.
  • Der Antrag muss nicht in einem Durchlauf ausgefüllt werden – ein Zwischenspeichern ist möglich.
  • Vor dem Absenden des Antrages an das BMKOES muss der Antrag statutengemäß gezeichnet werden.
  • Untenstehend finden Sie zur Antragsstellung nützlichen Links mit Hilfvideos, FAQ´s und Zusammenfassungen.

https://npo-fonds.at/

https://npo-fonds.at/faqs/

https://npo-fonds.at/videos/

https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/npo-unterstuetzungsfonds/

Welche Vorbereitungsmaßnahmen sind zu beachten

  • Einnahmen-/Ausgabenrechnung aus dem Jahr 2019, evtl. 2018 vorbereiten
  • Kostenpositionen, die förderbar sind, zusammenstellen
  • den gültigen amtlichen Lichtbild-Ausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis) der im Antrag genannten vertretungsbefugten Person vorbereiten
  • darauf achten, dass die Unterschrift im Lichtbild-Ausweis mit der Unterschrift auf dem Antragsformular übereinstimmt
  • wo nötig, Unterschrift und Stempel der Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung einholen
  • den Antrag vollständig ausfüllen
  • Bitte beachten: Unterschriften müssen den Vereinsstatuten entsprechend geleistet werden, das heißt wenn in finanziellen Angelegenheiten zwei VertreterInnen vorgesehen ist, müssen zwei Personen unterschreiben.

Ab Wann müssen die Angaben auf Förderanträgen von einer Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung bestätigt werden? 

  • Beantragung eines Zuschusses von über 12.000 Euro oder
  • im Jahr 2019 wurden Einnahmen von über 120.000 Euro erzielt oder
  • im letzten Geschäftsjahr waren mehr als 10 DienstnehmerInnen (unselbstständig Beschäftigte und freie DienstnehmerInnen) beschäftigt
  • Bitte beachten: Kosten die für Steuerberater – und Wirtschaftsprüfer anfallen, fallen unter förderbare Kosten. Auf der Website der Sport-Austria und im Anhang finden Sie eine Liste von Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen zusammengestellt, die u.a. über einschlägige Erfahrung in der Betreuung von gemeinnützigen (Sport-)Vereinen haben und daher eine rasche und effiziente Antragstellung gewährleisten können.

NPO-Service-Hotline

  •  Haben Sie über die zugänglichen Informationen hinaus noch weitere Fragen, steht eine Service-Hotline zur Verfügung
  • Tel.: +43 1 267 52 00 oder per Mail: info@npo-fonds.at

Quelle: Sport Austria & OEPS