Antrag auf Gleichstellung von Reithallen mit Sportstätten im Freien wurde genehmigt
Pferdesport in NÖ | Covid-19-Update 02.03.2021 – Der von NOEPS Präsident Ing. KR Gerold Dautzenberg initiierte Antrag des OEPS auf Gleichstellung von Reithallen mit Sportstätten im Freien für die Sportausübung des Amateuersports wurde heute vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport mit folgendem Wortlaut offiziell genehmigt:
“Danke für die Übermittlung der Unterlagen, des Präventionskonzeptes und des Antrages und ich kann nach Überprüfung der Angelegenheit folgendes festhalten:
- Das Präventionskonzept entspricht den Vorgaben der Schutzmaßnahmenverordnung BGBL II/58/2021.
- Die Reithallen wie beschrieben und dargestellt, welche mindestens an 3 Seiten durchlüftet sind, werden als Sportstätten im Freien gesehen.
Folglich ist hier § 9 Abs. 2 Z 2 der Schutzmaßnahmenverordnung BGBL II/58/2021 anzuwenden:
- im Freien durch nicht von Z 1 erfasste Personen. In diesem Fall dürfen die Sportstätten nur zum Zweck der Ausübung von Sport, bei dessen sportartspezifischer Ausübung es nicht zu Körperkontakt kommt, betreten werden. Geschlossene Räumlichkeiten der Sportstätte dürfen dabei nur betreten werden, soweit dies zur Ausübung des Sports im Freiluftbereich erforderlich ist. Das Verweilen in der Sportstätte ist mit der Dauer der Sportausübung beschränkt. § 1 und § 5 Abs. 1 Z 4 gelten sinngemäß.
Der Beginn wird nach Rücksprache mit dem OEPS für Montag den 08.03.2021 festgelegt, damit die Verbände alle notwendigen Vorkehrungen treffen können.”