58: Recht gehabt? Korrektes Verhalten im Straßenverkehr
Frage 58:
Wie muss ich mich korrekterweise im Straßenverkehr verhalten? Darf ich am Bankett reiten?
Antwort:
Als Reiter hat man sich im Straßenverkehr ähnlich zu verhalten wie ein Motorrad. Man muss auf der rechten Straßenseite bleiben; Bankett und Gehsteig sind verboten. Gibt es einen Reitweg neben der Straße, ist dieser zu benutzen. Einbahnregeln sind einzuhalten, beim Abbiegen müssen Handzeichen gegeben werden. Bei schlechter Sicht ist auch eine Beleuchtung notwendig.
Wichtig ist auch zu berücksichtigen, dass auf der Straße erst ab 16 geritten werden darf; jüngere Personen dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen unterwegs sein. Übrigens: Die Straßenverkehrsordnung sieht ganz genau vor, dass man des Reitens fähig sein muss. Wer also älter als 16 Jahre ist, aber sein Pferd nicht beherrschen kann, hat im Straßenverkehr nichts verloren. Die Fähigkeit, reiten zu können, kann mit entsprechenden Ausbildungen auch nachgewiesen werden, sollte es zu einem Unfall oder dergleichen kommen.
Gesetzliche Vorschrift gibt es keine, beim Überholen durch ein Fahrzeug im Straßenverkehr hat dieses einen Abstand von etwa eineinhalb Metern einzuhalten. Sieht ein Verkehrsteilnehmer, dass ein Reiter sein Pferd nicht im Griff hat, muss man wohl auch davon ausgehen, dass der Reiter aus dem Vertrauensgrundsatz herausfällt und daher das nachkommende Fahrzeug ganz besonders vorsichtig zu sein hat.
Service für unsere NOEPS Mitglieder
Haben Sie auch eine Rechtsfrage? Dann mailen diese bitte unter Angabe Ihrer NOEPS Mitgliedsnummer und einer Telefonnummer, unter der Frau Dr. Ollinger Sie erreichen kann, an presse@noeps.at!