53: Recht gehabt? Giftpflanzen im Heu
Frage 53:
Wenn sich Giftpflanzen im Heu befinden, wie ist dann eigentlich die Rechtslage? Was muss der Einstellbetrieb machen, welche Rechte hat der Einsteller?
Antwort:
Giftpflanzen im Heu verursachen neben den logischen Problemen zwischenmenschlicher Natur und natürlich für die Gesundheit des Pferdes auch einige rechtliche Probleme. Das größte Problem besteht im Nachweis des Vorliegens von Giftpflanzen, deren Konzentration und damit auch deren Auswirkung. Ist der Nachweis einmal erbracht, dass tatsächlich Giftpflanzen im Heu waren oder sind und dies auch in einer Pferden abträglichen Menge, beginnen die juristischen Probleme. Passieren kann natürlich immer etwas, der Einstellbetrieb muss sofort reagieren. Wenn der Einstellbetrieb umgehend reagiert hat, kann es sein, dass ein Pferd gesundheitliche Probleme aufweist oder gar verendet. Diesfalls muss der Einstellbetrieb dafür einstehen, d.h. den Wert des Pferdes ersetzen bzw. die Tierarztkosten übernehmen. Reagiert der Einstellbetrieb nicht oder schätzt er die Situation anders ein als ein Einsteller, verbleibt einem Einsteller, neben seinen Ansprüchen (z.B. Übernahme der Tierarztkosten) natürlich auch die Möglichkeit, den Einstellvertrag aufzukündigen. Hier kann man auch einen außerordentlichen Kündigungsgrund andenken, sofern die Sorge des Einstellers tatsächlich berechtigt ist.
Auch eine Reduktion der Einstellgebühr kann im Raum stehen, wenn nämlich der Einsteller – selbstverständlich muss auch dies berechtigt sein – beginnt, selbst zugekauftes Heu zu füttern. Sinnvoll ist es jedenfalls, die Heuqualität untersuchen zu lassen und auch mit einem Tierarzt Rücksprache zu halten, wie man sich, sowohl als Einstellbetrieb als auch als Einsteller, am besten verhält und wie die Situation tatsächlich einzuschätzen ist.
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