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51: Recht gehabt? Haftung gegenüber minderjährigen Mitreitern

Frage 51:
Ein junges Mädchen im Alter von 12 Jahren ist Mitreiterin einer Einstellerin. Sie hält sich alleine in der Reithalle und im Viereck auf und bereitet das Pferd. Hafte ich, wenn ich dabei bin, wenn dem Mädchen etwas passiert?

Antwort:
Jemand, der lediglich „dabei“ ist, wenn ein Unfall passiert, haftet natürlich nicht. Die Frage, ob ein 12‑jähriges Mädchen ein Pferd alleine reiten darf, hängt ausschließlich davon ab, ob das Mädchen von seinen Eltern dazu die Zustimmung erhalten hat (Aufsichtspflicht im weiteren Sinne, gesetzliche Vertretungsbefugnis der Eltern). Auch wenn erkennbar ist, dass das Mädchen mit dem Pferd nicht gut zurechtkommt, kommt es zu keiner Haftung, wenn man nicht „eingreift“. Man mag sich moralisch dazu verpflichtet fühlen, etwas zu unternehmen, rechtlich ist man nicht dazu verpflichtet, Unfälle, die man vielleicht vorhersehen kann, zu verhindern, nur weil man gerade in der Nähe ist.

Das gilt übrigens für den Einstellbetrieb genauso wie für Reitlehrer, die zufällig anwesend sind und natürlich auch andere Einsteller. Im Übrigen betrifft das auch den Einsteller, der der Eigentümer des vom Mädchen gerittenen Pferdes ist. Bei Letzterem kann sich natürlich eine Haftung aus andern Umständen ergeben, zB: Das Pferd ist für das Mädchen nicht geeignet und der Einsteller schätzt dies anders ein, dem Einsteller ist bekannt, dass das Pferd an diesem Tag unruhig ist und das 12-jährige Mädchen daher besser nicht oben sitzen sollte, dem Einsteller sind sonstige Umstände bekannt, über die er aufklären hätte müssen.

Ein aus meiner Sicht wichtiger und zu beherzigender Tipp: Wer ein Pferd an Mitreiter vermietet sollte die Eignung zwischen Pferd und Mitreiter besser einer fachlich versierten Person (ausgebildetem Reitlehrer) überlassen, so kann ein Einsteller seine eigene Haftung bestmöglich minimieren, vielleicht sogar ausschalten.

Viele Fragen gibt es im Pferdebereich, auch abseits von Corona. All jene, die Fragen zum Dauerbrenner Corona haben, finden stets aktuelle Antworten auf die brennendsten Rechtsfragen in meinem Blog: www.ra-ollinger.at, Link: https://www.ra-ollinger.at/aktuelles/covid-19-coronavirus-update-fuer-die-pferdewelt/.

Alle bisher beantworteten Rechtsfragen findest du hier. 

Haben Sie auch eine Rechtsfrage? Dann mailen Sie diese bitte unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer und einer Telefonnummer, unter der Frau Dr. Ollinger Sie erreichen kann, an presse@noeps.at!

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