50: Recht gehabt? Kurse unter Corona-Bestimmungen

Frage 50: Ich biete Kurse für Pferd und Reiter an. Worauf muss ich derzeit aufgrund der Corona-Bestimmungen achten?

Antwort:
Eingangs sei festgehalten, dass sich, wie bereits bekannt, die Bestimmungen wöchentlich ändern (können). Zu Redaktionsschluss und – damit wird wohl meines Erachtens auch weiterhin auszugehen sein, solange uns kein zweiter Lock-Down droht – ist die Abhaltung von Kursen zulässig. Wichtig ist, sich mit den aktuellen Voraussetzungen dafür auseinanderzusetzen. Ändern können sich jederzeit die Teilnehmerzahlen, wobei man bei zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen, wohl zur besseren Nachvollziehbarkeit im Fall von Infektionen, Kurse mehr oder weniger problemlos durchführen kann. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses sind das im Innenbereich immerhin bis zu 1.500, im Außenbereich bis zu 3.000 Personen. Wichtig ist, dass bei nicht zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen die Zahlen äußerst gering sind (Innenbereich 10, Außenbereich 100). Personen, die zur Durchführung erforderlich sind, sind in diese Zahl nicht einzurechnen. Bei mehr als 50 Personen im Innenbereich bzw 100 Personen im Außenbereich benötigt man einen COVID-19-Beauftragten sowie ein Präventionskonzept. Erst bei über 250 Personen ist eine Bewilligung durch die Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich (Innen- wie Außenbereich).

Sicher auch interessant für die Pferdewelt: Kann der Mindestabstand von 1 m nicht eingehalten werden, sind Aus- und Fortbildungen trotzdem zulässig. Man ist verpflichtet, diesfalls sonstige geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um das Infektionsrisiko zu minimieren (die altbekannten Maßnahmen aller Art sind hier denkbar).

Auch eine interessante Bestimmung: Bei beruflicher Aus- und Fortbildung gelten die Teilnehmerhöchstgrenzen derzeit nicht.

Für aktuelle Informationen finden Sie regelmäßige Updates unter: https://www.ra-ollinger.at/aktuelles/covid-19-coronavirus-und-die-pferdewelt-rechtliche-infos-und-updates/

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