49: Recht gehabt? Eigentumserwerb mit und ohne Vertrag
Frage 49:
Eine Voreigentümerin meines Pferdes behauptet, dass das Pferd nach wie vor ihr gehören würde, da sie es ohne Vertrag verschenkt hat. Ich selbst habe das Pferd ebenfalls ohne Vertrag gekauft. Wem gehört nun das Pferd? Bin ich Eigentümer?
Antwort:
Wer ein Pferd kauft, wird ja im Regelfall dessen Eigentümer, oder? Nun, ein paar Voraussetzungen müssen vorliegen. Entgegen oftmaliger Ansicht ist es aber nicht erforderlich, wenn auch höchst empfehlenswert, dass ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wird. Das Eigentum geht sohin über. Beim Kauf ist es lediglich notwendig, sich über die Sache (welches Pferd) und den Kaufpreis (der Höhe nach) zu einigen. Dann ist der Kaufvertrag bereits abgeschlossen.
Was aber wichtig ist: Es darf kein (juristisch relevanter) Fehler in der Kette der Eigentümer vorliegen. Dabei schadet es nicht einmal, wenn der Verkäufer nicht Eigentümer ist. Ein Käufer eines Pferdes kann nämlich auch dann Eigentum erwerben, wenn er davon ausgeht, das Pferd von einem berechtigten Verkäufer (Eigentümer, Vertrauter des Eigentümers) zu kaufen, obwohl diese Eigenschaft vielleicht gar nicht vorliegt. Das ist der sogenannte gutgläubige Eigentumserwerb. Achtung: Bei Schenkungen funktioniert das nicht. Ist der Geschenkgeber (der das Pferd verschenkt) nicht Eigentümer, kann der Geschenknehmer (der das Pferd geschenkt erhält) kein Eigentum erwerben.
Unabhängig davon, ob die Vorbesitzerin das Pferd daher mit oder ohne Vertrag verschenkt hat und auch unabhängig davon, ob sie selbst Eigentümerin war; wenn der letzte die Voraussetzungen des gutgläubigen Eigentumserwerbs erfüllt, ist er jedenfalls Eigentümer geworden.
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