Kolumne: Recht gehabt? (Teil 29)

NOEPS-Mitglieder fragen. Pferderechts-Expertin Dr. Nina Ollinger antwortet. In Folge 29 unserer Kolumne rund um Recht und Pferd geht es um das Thema Beritt.


Frage:“Ich habe einen Berittvertrag für mein Pferd für die nächsten 3 Monate abgeschlossen. Muss mein Pferd danach eine gewisse Leistung erbringen können?”

Foto: © privat.

Antwort von Dr. Nina Ollinger: Die Antwort ist hier leider wieder einmal: “Es kommt darauf an.” Und worauf es ankommt ist das, was grundsätzlich vereinbart wurde. Ein Berittvertrag kann so ausgestaltet sein, dass der Bereiter das Pferd einfach nur bewegt. Zusätzlich wird diese Vereinbarung auch Ausbildungselemente enthalten, es ist aber nicht notwendigerweise so. Für den Fall der Vereinbarung eines Beritts zum Beispiel während einer zweiwöchigen Urlaubsabwesenheit ist wohl weniger der Ausbildungsinhalt relevant als die Bewegung des Pferdes.

Wird jedoch der Berittvertrag geschlossen, um ein Pferd auszubilden, dann muss der Bereiter tatsächlich einen gewissen Erfolg vorweisen können. Hier kommt es aber auch wieder auf das Pferd selbst an, in welchem Zeitraum welcher Leistungserfolg herbeigeführt werden kann. Das kommt natürlich hauptsächlich auf das Pferd selbst aber eben auch wieder auf die Vereinbarung, die der Pferdebesitzer mit dem Bereiter vorgenommen hat, an.

Wird einfach nur „ein Beritt“ vereinbart, dann ist fraglich, was der Bereiter nun tatsächlich schuldet. Hier wird es auf die Umstände ankommen. Aus welchem Grund wird das Pferd in Beritt gegeben? Hat der Besitzer des Pferdes selbst keine Zeit oder möchte er höhere Leistungen erreichen? Welche Leistungen bietet der Bereiter üblicherweise an? Ist es ein gut ausgebildeter Reitlehrer, der üblicherweise Pferde in Beritt nimmt, um diese höher auszubilden?

Sinnvoll ist auch hier: eine gute Kommunikation und im Detail besprechen, was eigentlich gewünscht ist. Auch ein Festhalten im Rahmen eines Berittvertrages in schriftlicher Form hilft dabei, die gegenseitigen Leistungen und Pflichten für alle klar und deutlich anzusprechen und festzuhalten.

Noch Fragen?

Haben auch Sie eine juristische Frage, die Sie gerne beantwortet hätten?
Dann schicken Sie uns doch eine Nachricht an bettina.breunlich@noeps.at.